- Creditīv
Creditīv, Beglaubigungsschreiben bes. von Gesandten od. Abgeordneten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Creditīv, Beglaubigungsschreiben bes. von Gesandten od. Abgeordneten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Creditiv — Creditiv, Beglaubigungsschreiben, welches ein Gesandter von seiner Regierung an seinen Bestimmungsort mitbringt; mit der Uebergabe des C. beginnt die officielle Wirksamkeit des Gesandten … Herders Conversations-Lexikon
Rathaus (Memmingen) — Memminger Rathaus Das Rathaus im oberschwäbischen Memmingen ist ein mehrstöckiger Renaissancebau des 16. Jahrhunderts. Es setzt einen starken städtebaulichen Akzent und schließt den Marktplatz nach Nordosten ab. Es zählt zu den berühmtesten… … Deutsch Wikipedia
Beglaubigungsschreiben — Beglaubigungsschreiben, so v.w. Creditiv … Pierer's Universal-Lexikon
Credentia — (mittellat.), 1) Glaube; daher 2) (Credentiales literae, Credenzbrief, Credenzschreiben), von der höchsten Obrigkeit einem Unterthanen zu seiner Legitimation u. Sicherheit im In u. Auslande ertheiltes Schreiben; 3) Creditiv eines Gesandten; 4)… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesandter — Gesandter, ein von einem Staat, welcher das Recht hat, Krieg zu führen u. Frieden zu schließen, an einen anderen, welcher dasselbe zu thun befugt ist, abgeschickter Staatsmann, dessen Bestimmung ist, die politischen Angelegenheiten seines Staates … Pierer's Universal-Lexikon
Beglaubigung — Beglaubigung, die Bestätigung der Wahrheit einer Aussage, der Echtheit einer Schrift, des Bestehens eines Auftragsverhältnisses, s. Vidi u. Creditiv … Pierer's Universal-Lexikon
Aufweisen — Aufweisen, verb. irreg. act. S. Weisen, als einen Beweis vorzeigen, vor Augen legen. Eine Vollmacht, ein Creditiv, einen Wechsel aufweisen. Er hat nichts wider mich aufzuweisen. Daher die Aufweisung … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Beglauben — Beglauben, oder Beglaubigen, verb. reg. act. 1) Glaubwürdig machen, bestätigen, beweisen. Einem etwas mit Gründen beglaubigen. Etwas mit einem Eide beglaubigen. Eine Urkunde beglaubigen, vidimiren. Ein beglaubtes Zeugniß, ein beglaubter Mann, dem … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Credenzen — Credếnzen, verb. reg. act. aus dem Ital. credenzare, die Speisen und das Getränk vorher kosten, ehe man sie einem andern zum Genusse darreicht, welches ehedem an den Höfen üblich war, wo solches von den Mundschenken und Vorschneidern geschahe,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart