- Culpos
Culpos (v. lat.), 1) verschuldet, mit Schuld; 2) im Gegensatz zu dolos (s.d.), nicht geflissentlich, nicht aus böser Absicht, sondern aus Versehen, aus Fahrlässigkeit.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Culpos (v. lat.), 1) verschuldet, mit Schuld; 2) im Gegensatz zu dolos (s.d.), nicht geflissentlich, nicht aus böser Absicht, sondern aus Versehen, aus Fahrlässigkeit.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Culpøs — Uagtsom … Danske encyklopædi
Strafe — (Poena, Vindicta, Animadversio, Coërcitio), jeder Nachtheil, jedes Übel, welches denjenigen trifft, welcher sich eines Unrechtes od. einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. I. In ethischer Hinsicht unterscheidet man natürliche S n,… … Pierer's Universal-Lexikon
Culpa [2] — Culpa (Rechtsw.), 1) im allgemeinsten Sinne die Verschuldung eines rechtswidrigen Erfolges; 2) im engeren Sinne so v.w. Fahrlässigkeit, der gesetzwidrige Mangel an der von einem vernünftigen Wesen zu erfordernden Vorsicht, Sorgfalt u.… … Pierer's Universal-Lexikon