Noch- u. Nachgeschäft

Noch- u. Nachgeschäft

Noch- u. Nachgeschäft, an der Börse Geschäft, bei welchem es dem Contrahenten freisteht, eine Anzahl Werthe mehr zu verlangen, resp. zu liefern, als ausbedungen war, s.u. Börse III.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Nochgeschäft — (Nachgeschäft), Geschäft »auf noch«, »mit noch«, ein Prämiengeschäft, bei dem der Prämienzahler die Wahl hat, ob er die ursprünglich vereinbarte Menge oder mehr als diese liefern, bez. fordern will. Vgl. Prämiengeschäft …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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