Noch- u. Nachgeschäft

Noch- u. Nachgeschäft

Noch- u. Nachgeschäft, an der Börse Geschäft, bei welchem es dem Contrahenten freisteht, eine Anzahl Werthe mehr zu verlangen, resp. zu liefern, als ausbedungen war, s.u. Börse III.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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