- Denegiren
Denegiren (v. lat.), abschlagen, verweigern; daher Denegation, Versagung; Denegatio audientiae (D. justitiae), die Verweigerung des Gehörs auf ein vorgebrachtes Gesuch; Denegatio debĭti conjugalis, Verweigerung der ehelichen Pflicht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.