Denominiren

Denominiren

Denominiren (v. lat.), 1) benennen; 2) zu einer Stelle ernennen; daher Denominirter, ein Ernannter, Denominator, Ernenner, auch Benenner (daher so v.w. Nenner eines Bruchs); Denominandi jus (Denominationsrecht), das Recht, einen Candidaten zu einer Stelle dem vorzuschlagen, welcher das Berufungsrecht hat; vgl. Patronat.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Denomination — Denomination, lat., Ernennung; denominiren, ernennen; Denominirter, Ernannter …   Herders Conversations-Lexikon

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