- Deputiren
Deputiren (v. lat.), abordnen, absenden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Deputiren (v. lat.), abordnen, absenden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Deputiren — Deputiren, verb. reg. act. aus dem Lat. deputare, abordnen. Daher der Deputirte, der Abgeordnete; die Deputatiōn, so wohl die Abordnung, als auch die Abgeordneten; der Deputations Tag, an welchem sich die zu einer gewissen Absicht Abgeordneten… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Commission — (v. lat. Commissio), 1) Auftrag, der Einem od. Mehreren von einer öffentlichen Behörde zu Verhandlung einer Sache, z.B. eines Zeugenverhörs, Beaugenscheinigung etc. ertheilt wird. Der den Auftrag ertheilt, heißt Committent; der ihn erhält,… … Pierer's Universal-Lexikon
Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… … Pierer's Universal-Lexikon