Derelinquiren

Derelinquiren

Derelinquiren (v. lat.), verlassen; daher: Derektion, das freiwillige Aufgeben eines Rechtes, ohne dasselbe auf einen bestimmten Anderen zu übertragen, bes. die Entäußerung des Eigenthums, wodurch dann die Sache herrenlos wird. Derelicta, Sachen, welche keinen Besitzer haben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Derelictio — Derelictio, schlechthin Aufgeben eines Rechtes, ohne dasselbe an andere zu übertragen, z.B. des Eigenthums, wodurch die Sache herrenlos wird; der Servituten u. der Emphyteuse. Derelinquiren, verlassen, aufgeben; Derelicta, verlassene, aufgegebene …   Herders Conversations-Lexikon

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