- Nonenaccord
Nonenaccord, 1) in manchen Lehrbüchern der Vorbehalt der N., welcher sich in die Octave auflöst; z.B. dd c
– g –
– e –
– C – Auf solche Art ist der N. als zufällige Dissonanz zu betrachten u. muß wie eine solche gehörig vorbereitet u. aufgelöst werden; s. Vorbehalt u. Dissonanz; 2) der eigentliche N., welcher gleich dem Septaccord frei eintreten kann; er besteht aus übereinander gebauten Terzen, od. aus einem Septaccord mit zur Sept hinzugefügter Terz; z.B.
Man nennt ihn deswegen auch den Nonenseptaccord. Seine Auflösung geschieht dadurch, daß man die N-e eine ganze od. halbe Stufe zurücktreten läßt u. dann die Septe regelmäßig auflöst. Da der Accord aus fünf Intervall bestimmenden Tönen besteht, so ist man genöthigt, im vierstimmigen Satze ein Intervall auszulassen. Am füglichsten bleibt der Grundton aus, weil der N. sehr stark zu demselben dissonirt, u. der N. stellt sich auf diese Art wie ein verminderter Septaccord dar; z.B.
[22] Oft wird der N. auch klein gebraucht; z.B.
In diesem Falle wird die Auslassung des Grundtones nöthig, der überhaupt, wenn er gebraucht werden soll, fern von der N. liegen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.