- Detiniren
Detiniren (v. lat.), 1) zurückhalten; 2) gefangen halten, s. Detention; 3) verzögern; 4) vorenthalten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Detiniren (v. lat.), 1) zurückhalten; 2) gefangen halten, s. Detention; 3) verzögern; 4) vorenthalten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Detiniren — Detiniren, lat., zurückhalten, gefangen halten, zögern … Herders Conversations-Lexikon
Verhaftung — Verhaftung, die obrigkeitliche Verfügung, durch welche Jemand, namentlich zum Zweck einer wider ihn einzuleitenden Criminaluntersuchung, seiner Freiheit beraubt u. in obrigkeitlichen Gewahrsam gebracht wird. Der Zweck der V. ist dem Mißbrauch… … Pierer's Universal-Lexikon
Gefängniß — Gefängniß, das Gebäude od. auch nur Zimmer in einem Gebäude, welches dazu bestimmt ist, daß darin auf obrigkeitliche Anordnung u. unter obrigkeitlicher Aufsicht Personen detinirt werden können, um dieselben an dem Gebrauche ihrer persönlichen… … Pierer's Universal-Lexikon