- Dienstherr
Dienstherr, 1) der Jemand in seinem Dienste hat; 2) dem die Unterthanen fröhnen müssen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Dienstherr, 1) der Jemand in seinem Dienste hat; 2) dem die Unterthanen fröhnen müssen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Dienstherr — ist gem. § 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden… … Deutsch Wikipedia
Dienstherr — Geschäftsherr; Prinzipal (veraltet); Leiter; hohes Tier (umgangssprachlich); Superior; Vorgesetzter; Chef; Dienstvorgesetzter; Boss * * * Dienst|herr … Universal-Lexikon
Dienstherr — der Dienstherr, en (Aufbaustufe) eine Person oder Institution, die andere Menschen beschäftigt Beispiel: Der Angestellte arbeitete zur vollen Zufriedenheit seines Dienstherrn … Extremes Deutsch
Dienstherr (Begriffsklärung) — Dienstherr steht für: Dienstherr, eine moderne beamtenrechtliche Bezeichnung Dienstherr, eine ältere Bezeichnung für den hauswirtschaftlichen Arbeitgeber, siehe Dienstbote Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidu … Deutsch Wikipedia
Dienstherr, der — Der Diensthêrr, des en, plur. die en, in einigen Gegenden, derjenige, dem ein Unterthan Frohndienste leisten muß, und der oft noch von dem Gutsherren verschieden ist. Ingleichen der Hausherr, im Gegensatze seines Gesindes … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Dienstherr — Dienst·herr der; 1 ≈ Arbeitgeber 2 die Behörde, die jemandem ↑dienstlich (2) vorgesetzt ist … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Dienstherr — Deenshär (der) … Kölsch Dialekt Lexikon
Dienstherr — Dienst|herr … Die deutsche Rechtschreibung
Dienstherrenfähigkeit — Dienstherr ist gem. § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und… … Deutsch Wikipedia
Dienstherrnfähigkeit — Dienstherr ist gem. § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und… … Deutsch Wikipedia