- Dingeswinde
Dingeswinde, die von dem Richter der belegenen Sache ausgefertigte Confirmation über den Kauf derselben, od. einen Vertrag.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Dingeswinde, die von dem Richter der belegenen Sache ausgefertigte Confirmation über den Kauf derselben, od. einen Vertrag.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.