- Disjungiren
Disjungiren (v. lat.), absondern, trennen; daher Disjunct, getrennt; Disjunction, Trennung, in der Logik das Verhältniß des Gegensatzes; Disjunctiv, absondernd, trennend, abgesondert; Disjunctive Begriffe, die unter derselben Gattung stehende Begriffe, welche aber unter einander verschieden sind; Disjunctives Urtheil, ist ein Urtheil, worin ein Ganzes im Verhältniß zu seinen Theilen angegeben wird, welche sich einander umschließen, z.B. die Partikeln sind entweder Präpositionen od. Conjunctionen od. Interjectionen; daher heißen die beiden Wörter entweder – oder Disjunctive Partikeln (Disjunctivconjunctionen), u. Sätze mit diesen Partikeln an der Spitze, Disjunctivsätze; Disjunctiver Schluß, ein Schluß, dessen Obersatz ein disjunctives Urtheil enthält, s.u. Schluß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.