- Dunin
Dunin, Martin von D., geb. 1744, studirte seit 1793 im Collegium germ. zu Rom, wurde 1808 Canonicus bei der Metropolitankirche in Gnesen, 1824 Canonicus u. Consistorial- u. Schulrath in Posen, 1831 Erzbischof von Gnesen u. Posen, gerieth in Betreff der Gemischten Ehen mit der preußischen Regierung in Zwiespalt u. verlangte, daß das betreffende Breve Pius VIII. vom 25. März 1830 auch in seiner Diöcese angenommen würde; als dies verweigert wurde, forderte er in einem Hirtenbrief vom 27. Febr. 1838 dennoch die Pfarrer seiner Diöcese auf, bei Einsegnung von Gemischten Ehen nur nach den früheren päpstlichen Bestimmungen zu handeln. Als er bei seinen Forderungen hartnäckig beharrte, wurde eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet, er selbst 1839 aus seiner Diöcese entfernt, nach Berlin gebracht u. zu sechsmonatlicher Festungsstrafe verurtheilt; die Strafe wurde ihm zwar erlassen, doch unter der Bedingung, daß er in Berlin bleibe. Da er aber plötzlich entfloh u. nach Posen zurückreiste, wo er seine erzbischöflichen Functionen wieder antrat, wurde er in seinem Palaste verhaftet u. nach der Festung Kolberg gebracht; durch Friedrich Wilhelm IV. wurde er 1840 freigelassen u. nach dem Angelöbniß, von seinem früheren Beginnen abzustehen, wieder eingesetzt; er starb den 26. Decbr. 1842. Vgl. Pohl, Martin von D., Marienb. 1843.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.