- Echtedag
Echtedag, 1) im Niedersächsischen, Gerichtstag; 2) gerichtliche od. gesetzliche Frist; 3) Zeitraum von 6 Wochen 3 Tagen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Echtedag, 1) im Niedersächsischen, Gerichtstag; 2) gerichtliche od. gesetzliche Frist; 3) Zeitraum von 6 Wochen 3 Tagen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.