Eheannullation
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Ehescheidung — (Divortium), die förmliche, noch bei Lebzeiten der beiden Ehegatten erfolgende Wiederauflösung einer rechtsgültig abgeschlossenen Ehe. Die E. unterscheidet sich daher von der Eheannullation (s.u. Ehe I. D) b) bb) dadurch, daß bei letzterer die… … Pierer's Universal-Lexikon