Ehrenfall

Ehrenfall

Ehrenfall, 1) Fall, bei welchem gewisse Feierlichkeiten vorgenommen u. beobachtet werden müssen; 2) feierliche Begebenheit, bei welcher die Lehnsleute durch ihr Erscheinen den Glanz des Hofes ihres Lehnsherrn vermehren, z.B. an Wahl-, Krönungs od. Begräbnißtagen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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