Einbehaltungsrecht

Einbehaltungsrecht

Einbehaltungsrecht, das Recht der Wittwe eines Vasallen od. dessen Allodialerben, das Lehngut so lange im Besitz zu behalten, bis eine Absonderung des Lehns von dem Allodium erfolgt ist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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