- Ekmartyrĭa
Ekmartyrĭa (gr. Recht), gerichtliche Aussage eines Zeugen, daß er etwas von einer zweiten Person, als Augenzeuge, gehört habe.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ekmartyrĭa (gr. Recht), gerichtliche Aussage eines Zeugen, daß er etwas von einer zweiten Person, als Augenzeuge, gehört habe.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.