- Nundĭnae
Nundĭnae (röm. Ant.), Tage, an welchen die römischen Landleute keine Arbeiten verrichteten, sondern nach Rom gingen, um zu kaufen, verkaufen u. andere Geschäfte zu besorgen; zugleich wurden die N. benutzt, um die Comitien u. die an denselben zu verhandelnden Gegenstände bekannt zu machen. Diese N. fielen alle 9 Tage, doch so, daß die Markttage[158] selbst mit gezählt wurden, also zwischen den einzelnen Marktagen (Nundinales dies) nur sieben Tage lagen. Daher die Buchstaben, womit die N. bezeichnet wurden (A–H) Nundinalbuchstaben hießen, s.u. Kalender. In der früheren Zeit der Republik gehörten die N. zu den Dies nefasti, daher an ihnen keine Centuriat-, sondern nur Tribuscomitien gehalten werden konnten, erst um 286 v. Chr. wurden sie durch die Lex Hortensia als Dies fasti erklärt, so daß an ihnen rechtliche Handlungen vorgenommen werden konnten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.