- Erbdrescher
Erbdrescher, ein Drescher, der vermöge einer auf seinem Grundbesitz erblich ruhenden Verbindlichkeit für den Gerichtsherrn dreschen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Erbdrescher, ein Drescher, der vermöge einer auf seinem Grundbesitz erblich ruhenden Verbindlichkeit für den Gerichtsherrn dreschen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Erbdrescher, der — Der Êrbdrêscher, des s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, besonders Obersachsens, Häusler, welche für den Besitz ihrer Häuser das herrschaftliche Getreide für einen gewissen gesetzten Lohn ausdreschen müssen; Zwangdrescher, Hofdrescher … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hofdrescher, der — Der Hōfdrếscher, des s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, Häusler, welche gehalten sind, dem Grundherren gegen einen gewissen Lohn zu dreschen, S. Erbdrescher. Auch Unterthanen, welche dem Grundherren zur Frohne dreschen müssen. Den Hofdrusch … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart