- Erblehnsherr
Erblehnsherr, 1) derjenige, bei welchem ein Gut als erblichem Besitzer eines Rittergutes zu Lehn geht; 2) Besitzer eines allodialen Rittergutes.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Erblehnsherr, 1) derjenige, bei welchem ein Gut als erblichem Besitzer eines Rittergutes zu Lehn geht; 2) Besitzer eines allodialen Rittergutes.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.