- Erbmeiergut
Erbmeiergut (Erbmeierei, Erbstätte, Erbmeierstättisches Gut), ein Bauergut, an welchem der Besitzer (Erbmeier) ein erbliches Colonatrecht hat. Das ihm zustehende Recht heißt Erbmeierrecht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Erbmeiergut (Erbmeierei, Erbstätte, Erbmeierstättisches Gut), ein Bauergut, an welchem der Besitzer (Erbmeier) ein erbliches Colonatrecht hat. Das ihm zustehende Recht heißt Erbmeierrecht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Erbmeier, der — Der Êrbmeier, des s, plur. ut nom. sing. in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, so viel als ein Erbpachter, oder Erbzinsmann, ein erblicher Meier. S. Meier. Daher das Erbmeiergut, das Erbmeierding oder Erbmeiergericht, im Oberdeutschen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart