- Erz bricht ganghaftig
Erz bricht ganghaftig, wenn die Lagerstätte, auf der dasselbe vorkommt, den Charakter eines Ganges behauptet. Erz bricht kurz, wenn die aufgefundenen Erzmittel eines Ganges von keiner Längen- u. Höhenerstreckung sind, od. nur nierenweis in derselben vorkommen. Erz bricht vermischt, wenn die einbrechenden Erze mehrere Metalle enthalten, wie Silber, Blei, Kupfer in Fahlerzen; od. wenn die Erze, welche die einzelnen Metalle enthalten, mit einander verwachsen sind, wie Bleiglanz u. Kupferkies.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.