- Finalzusammenhang
Finalzusammenhang, das Verhältniß der Dinge als Mittel u. Zweck, vgl. Teleologie.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Finalzusammenhang, das Verhältniß der Dinge als Mittel u. Zweck, vgl. Teleologie.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Finalzusammenhang — ist ein im Strafrecht verwendeter Begriff. Bei mehraktigen Delikten hängen zwei Tatbestandsmerkmale final zusammen, wenn der Täter das eine verwirklicht, um das andere zu ermöglichen: Er tut X, um Y zu erreichen. Es genügt daher nicht das bloße… … Deutsch Wikipedia
Raub mit Todesfolge — Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Raub 1.2 Schwerer Raub 1.3 Raub mit Todesfolge 1.4 Andere Delikte … Deutsch Wikipedia
Raubüberfall — Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Raub 1.2 Schwerer Raub 1.3 Raub mit Todesfolge 1.4 Andere Delikte … Deutsch Wikipedia
Schwerer Raub — Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Raub 1.2 Schwerer Raub 1.3 Raub mit Todesfolge 1.4 Andere Delikte … Deutsch Wikipedia