- Obligiren
Obligiren (v. fr., spr. Obilschiren), zum Danke verbinden; zu irgend einer Pflichtleistung anhalten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Obligiren (v. fr., spr. Obilschiren), zum Danke verbinden; zu irgend einer Pflichtleistung anhalten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Vormundschaft — Vormundschaft, Fürsorge für andere, sei es nur für deren Vermögen (Curatel) oder zugleich auch für deren persönliche Verhältnisse, z.B. Erziehung (Tutel). Der Vormund (Vogt, Tutor, Curator) vertritt die rechtliche Persönlichkeit des Bevormundeten … Herders Conversations-Lexikon