Forstgedinge

Forstgedinge

Forstgedinge, 1) Vertrag des Eigenthümers od. Verwalters eines Waldes mit einem Andern, durch welchen er diesem gegen ein Abfindungsquantum Nutzungsrechte in einem bestimmten Forste od. Bezirke gestattete; 2) Vertrag mit Waldarbeitern über Lohnsätze für geleistete Arbeiten. Vgl. Forstrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Forstrecht — Forstrecht, 1) was hinsichtlich des Forstwesens gesetzlich ist; 2) (Waldeigenthum), das nutzbare Eigenthum an Waldgrundstücken, verschieden von der Forstherrlichkeit od. Forstgerechtigkeit, welche auf dem landeshoheitlichen Obereigenthum beruht.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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