Forstherrlichkeit
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Forstrecht — Forstrecht, 1) was hinsichtlich des Forstwesens gesetzlich ist; 2) (Waldeigenthum), das nutzbare Eigenthum an Waldgrundstücken, verschieden von der Forstherrlichkeit od. Forstgerechtigkeit, welche auf dem landeshoheitlichen Obereigenthum beruht.… … Pierer's Universal-Lexikon