- Freiartig
Freiartig, ein Acker, der von dem Besitzer nach Willkür bewirthschaftet werden darf, den der Besitzer z.B. nicht wegen Weidegerechtigkeit zu gewissen Zeiten Brache liegen lassen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Freiartig, ein Acker, der von dem Besitzer nach Willkür bewirthschaftet werden darf, den der Besitzer z.B. nicht wegen Weidegerechtigkeit zu gewissen Zeiten Brache liegen lassen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.