- Freigedinge
Freigedinge, 1) so v.w. Freigericht; 2) so v.w. Fehmgericht; 3) die Arbeit in einer Grube, welche ein Zögling der Bergwissenschaft zu seiner praktischen Ausbildung wie ein gewöhnlicher Bergmann fördern muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Freigedinge, 1) so v.w. Freigericht; 2) so v.w. Fehmgericht; 3) die Arbeit in einer Grube, welche ein Zögling der Bergwissenschaft zu seiner praktischen Ausbildung wie ein gewöhnlicher Bergmann fördern muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.