- Freipaß
Freipaß, Schein für zollfrei in die Zollvereinsstaaten eingehende Waaren, meist für solche Gegenstände, welche auf die Privatrechnung der Fürsten dieser Staaten eingehen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Freipaß, Schein für zollfrei in die Zollvereinsstaaten eingehende Waaren, meist für solche Gegenstände, welche auf die Privatrechnung der Fürsten dieser Staaten eingehen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Freipaß — Freipaß, im deutschen Zollwesen der Schein, der auf Antrag für nur vorübergehend ein oder ausgeführte und in unverändertem Zustand wieder zurückgehende und durch Zoll nicht zu belastende Waren ausgestellt wird. Über solche Waren, die unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Josefsbrunnen — Vermählungsbrunnen Der Vermählungsbrunnen (auch: Josefsbrunnen) ist ein Brunnen auf dem Hohen Markt im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte … Deutsch Wikipedia
Strukturelle Gewalt — bezeichnet ein Konzept, das den klassischen Gewaltbegriff umfassend erweitert und 1969 vom norwegischen Friedensforscher Johan Galtung formuliert wurde. [1] Inhaltsverzeichnis 1 Der Ansatz von Galtung 2 Vorgeschichte … Deutsch Wikipedia
Passepartout — (franz., spr. paß partū), Haupt oder Kapitalschlüssel; stets und »überall« (zu allen Plätzen) gültige Einlaßkarte für ein Theater etc., Dauerkarte, Freipaß; breiter Papprahmen ohne Glas für Bilder … Meyers Großes Konversations-Lexikon