- Frohnrecht
Frohnrecht, 1) das gemeine Standrecht; 2) die Rechte des Frohnherrn.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Frohnrecht, 1) das gemeine Standrecht; 2) die Rechte des Frohnherrn.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Frohnrecht, das — Das Frohnrêcht, des es, plur. die e, an einigen Oberdeutschen Orten, das gemeine Stadtrecht, das Weichbild; von frohn, öffentlich … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart