- Funfzigerausschutz
Funfzigerausschutz, Ausschuß von 50 Personen, welcher von dem, vom 31. März bis 3. April 1848 in Frankfurt a. M. tagenden Vorparlament gewählt war, um nach dessen Auflösung die Bundesversamlung zur Wahrung der Interessen der Nation u. bei Verwaltung der Bundesangelegenheiten bis zur Berufung der constituirenden Versammlung zu berathen; Präsident war Soiron; beim Zusammentreten der Nationalversammlung am 18. Mai 1848 hörte seine Wirksamkeit auf, s. Deutschland XIII. I. C) b)
Pierer's Lexicon. 1857–1865.