- Fürbann
Fürbann, 1) nach altem Gerichtsstyl die Vollziehung eines Urtheils; 2) bisweilen auch der richterliche Schutzbrief.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Fürbann, 1) nach altem Gerichtsstyl die Vollziehung eines Urtheils; 2) bisweilen auch der richterliche Schutzbrief.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.