Fürstengut

Fürstengut

Fürstengut, die einem regierenden Herrn od. dessen Familie zugehörigen Effecten. Das F. genoß, sonst wenigstens factisch u. resp. auf Ansuchen, der Zollfreiheit, die jedoch im Deutschen Zollverein nicht anerkannt wurde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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