Galgensteuer

Galgensteuer

Galgensteuer, in manchen Gegenden diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtsstätte u. zur Unterhaltung der ganzen peinlichen Gerichtsbarkeit geben müssen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Galgensteuer — Galgensteuer, die Abgabe, die früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Galgensteuer, die — Die Galgensteuer, plur. die n, in einigen Gegenden, diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erhauung der Gerichtsstätte, und zur Unterhaltung der ganzen Peinlichkeit entrichten müssen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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