- Galgensteuer
Galgensteuer, in manchen Gegenden diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtsstätte u. zur Unterhaltung der ganzen peinlichen Gerichtsbarkeit geben müssen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Galgensteuer, in manchen Gegenden diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtsstätte u. zur Unterhaltung der ganzen peinlichen Gerichtsbarkeit geben müssen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Galgensteuer — Galgensteuer, die Abgabe, die früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Galgensteuer, die — Die Galgensteuer, plur. die n, in einigen Gegenden, diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erhauung der Gerichtsstätte, und zur Unterhaltung der ganzen Peinlichkeit entrichten müssen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart