Gantrecht
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Stangenrecht — Stangenrecht, so v.w. Gantrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Gant — (vom lat. quanti, d.i. wie theuer?): 1) der öffentliche Verkauf der Güter eines Überschuldeten, ein vorzugsweise in Süddeutschland gebräuchlicher Ausdruck; 2) (Gantproceß), so v.w. Concurs. Daher Gantmann (Gantschuldner), der in Concurs… … Pierer's Universal-Lexikon
Gant, die — Die Gant, plur. die en, eine Oberdeutsche Benennung eines öffentlichen Verkaufes an die Meistbiethenden, einer Auction oder Versteigerung. Ingleichen des Ortes, wo solches geschiehet. Daher das Gantbuch, das Gantregister, oder die Gantrodel, das… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Helfrecht, das — Das Hêlfrêcht, des es, plur. inus. an einigen Orten, z.B. im Hennebergischen, das Recht, die gepfändeten Sachen eines Schuldeners an die Meistbiethenden zu verkaufen, und dadurch dem Kläger zu seiner Forderung zu helfen; das Gantrecht, das… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Stangenrecht, das — Das Stangenrêcht, des es, plur. inusit. in einigen Gegenden, zum Beyspiele im Hennebergischen, das Recht, die dem Schuldner abgefpändeten Dinge öffentlich an die Meistbiethenden zu verkaufen, im Oberd. das Gantrecht; vermuthlich als eine… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart