Gegenbeweis

Gegenbeweis

Gegenbeweis (Reprobatio), ein Gegensatz zum Hauptbeweis (s.u. Beweis), die Parteihandlung, durch welche der Gegner des Hauptbeweisführers (Product, nunmehr aber Reproducent od. Reprobant genannt), den Hauptbeweis in seiner überzeugenden Kraft zu vernichten od. aufzuheben bemüht ist. Nach der gewöhnlichen Eintheilung unterscheidet man dabei einen directen G., wenn derselbe lediglich die von dem Hauptbeweisführer selbst vorgebrachten Thatsachen hinsichtlich ihrer Relevanz, Zulässigkeit u. Glaubwürdigkeit angreift od. auch geradezu die Unwahrheit derselben durch Anführung gegentheiliger Umstände darzulegen sucht; u. einen indirecten G., wenn der G. auf Thatumstände gerichtet wird, welche, selbst die Wahrheit der gegnerischen Behauptungen vorausgesetzt, den darauf gegründeten Anspruch doch als Einrede, Replik etc. wieder zerstören. Die letztere Art des G-es ist indessen eigentlich wieder ein Hauptbeweis, u. der engere Begriff des G. es daher richtiger nur auf den directen G. zu beschränken. In der Regel ist gegen jede Beweisführung ein G. zulässig; Ausnahmen kommen kraft gesetzlicher Bestimmungen, z.B. bei dem Gebrauche des Haupteides u. den sogenannten Praesumtiones juris et de jure, so wie aus natürlichen Gründen bei dem Augenschein vor. Seine Zulässigkeit versteht sich daher ohne ausdrücklichen Vorbehalt von selbst; er bildet aber blos ein Recht, nicht eine Pflicht der Partei u. erscheint selbst als überflüssig, wenn eine Beweisführung gar nicht mehr möglich ist, wie wenn z.B. der Gegner die Beweisfrist versäumt hat. Das Verfahren bei dem G. ist im Allgemeinen dasselbe, wie bei dem Hauptbeweise; der Gegenbeweisführer kann daher den G. sowohl auf directe, als künstliche Weise u. unter Benutzung aller Beweismittel (nur den Haupteid ausgenommen) führen. Gegen den G. wird ein weiterer G. der Regel nach nicht zugelassen (Reprobatio reprobationis non datur); doch ist dieser Satz nur in der Weise zu verstehen, daß der Beweisführer nach dem Ablauf der Beweisfrist keine neuen Beweismittel über denselben Satz mehr nachtragen darf, über welchen bereits Beweis u. G. geführt ist, daher da, wo die Antiréprobation mit dem ursprünglichen Satze nicht zusammentrifft, die Regel nicht zutrifft. Vgl. Wohlfarth, über den Satz: Reprobatio reprob. non datur, Münch. 1826; Fitting, Über den Begriff vom Haupt- u. G., Erl. 1853.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gegenbeweis — Gegenbeweis, s. Beweis, S. 800 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gegenbeweis — Gegenbeweis, reprobatio, 1) directer, womit die Unwahrheit des geleisteten Hauptbeweises dargethan wird. Manchenorts ist der G. als ein logischer Widerspruch auf dem Civilwege unzuläßig u. es kann der Hauptbeweis nur zerstört werden, wenn sich… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gegenbeweis — ↑Elenchus, ↑Katasyllogismus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gegenbeweis — Gegenargument; Widerlegung; Entkräftung * * * Ge|gen|be|weis 〈m. 1〉 Beweis des Gegenteils ● den Gegenbeweis antreten, erbringen * * * Ge|gen|be|weis, der: Beweis, der einen von der Gegenpartei angeführten [angeblichen] Beweis widerlegt: den G.… …   Universal-Lexikon

  • Gegenbeweis — Der Hauptbeweis bezeichnet die Überzeugung eines Zivilgerichts von der Richtigkeit der Beweisbehauptung einer Partei. Ihn zu führen obliegt der beweisbelasteten Partei, ihn zu verhindern oder zu erschüttern deren Prozessgegner. Die Erschütterung… …   Deutsch Wikipedia

  • Gegenbeweis — Widerlegung; (veraltet): Refutation; (Logik): Katasyllogismus; (Philos.): Elenchus. * * * Gegenbeweis,der:⇨Widerlegung GegenbeweisWiderlegung,Entkräftung,Gegenerklärung,Berichtigung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Gegenbeweis, der — Der Gêgenbeweis, des es, plur. die e, ein Beweis, der dem Beweise eines andern entgegen gesetzt ist, demselben widerspricht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gegenbeweis — Ge|gen|be|weis …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gegenargument — Gegenbeweis; Widerlegung; Entkräftung * * * Ge|gen|ar|gu|ment 〈n. 11〉 Argument, das einem anderen Argument od. einer Äußerung entgegengehalten wird ● ein schwaches Gegenargument; als einziges Gegenargument nannte er ... * * * Ge|gen|ar|gu|ment,… …   Universal-Lexikon

  • Widerlegung — Gegenbeweis; Gegenargument; Entkräftung * * * Wi|der|le|gung 〈f. 20〉 das Widerlegen, Beweis des Gegenteils * * * Wi|der|le|gung, die; , en [mhd. widerlegunge = Gegengabe]: a) das Widerlegen; b) Rede, Text, Theorie, durch die etw. widerlegt wird …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”