Gegenforderung
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Gegenforderung — Ge|gen|for|de|rung 〈f. 20〉 einer Forderung entgegengestellte Forderung * * * Ge|gen|for|de|rung, die: a) auf die Forderung[en] einer Gegenpartei o. Ä. hin gestellte Forderung; b) Forderung, die ein Schuldner seinerseits gegenüber seinem Gläubiger … Universal-Lexikon
Gegenforderung, die — Die Gêgenforderung, plur. die en, die Forderung, welche der Forderung eines andern entgegen gesetzet ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gegenforderung — eine zur ⇡ Aufrechnung gegen eine Forderung eines anderen geeignete ⇡ Forderung. Vgl. auch ⇡ Zurückbehaltungsrecht … Lexikon der Economics
Gegenforderung — Ge|gen|for|de|rung … Die deutsche Rechtschreibung
Aufrechnung (Deutschland) — Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang … Deutsch Wikipedia
Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… … Deutsch Wikipedia
Aufrechnung — I. Allgemein:Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Wenn zwei Personen einander gleichartige Leistungen schulden, kann jeder Teil (⇡ Schuldner) mit seiner Gegenforderung gegen die Forderung… … Lexikon der Economics
Compensation — (v. lat. Compensatio, Abrechnung), 1) Zahlung einer Schuld durch Abrechnung einer Gegenforderung an den Gläubiger. Sie wird häufig als Einrede gegen die Klage des Gläubigers geltend gemacht, daher Exceptio compensationis. Erfordert wird, daß… … Pierer's Universal-Lexikon
Vorbehaltsurteil — ⇡ Urteil, das vorbehaltlich der Aufhebung im Nachverfahren ergeht. 1. V. ist möglich: a) Wenn der Beklagte gegenüber dem Klageanspruch mit einer Gegenforderung aufrechnet (§ 302 ZPO; ⇡ Aufrechnung), und zwar, wenn die Gegenforderung mit dem… … Lexikon der Economics
Rechtskraft — (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit eines gerichtlichen Urteils durch ein ordentliches Rechtsmittel (formelle R.) und infolge davon die Unabänderlichkeit dieses Urteils und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes… … Meyers Großes Konversations-Lexikon