Gegenwechsel

Gegenwechsel

Gegenwechsel, ein Revers, daß ein ausgestellter, im Umlauf befindlicher Wechsel nicht mehr von Gültigkeit ist u. dem Aussteller nicht zur Last fallen kann.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gegenwechsel — Gegenwechsel, ein für den Fall der Nichteinlösung eines andern gegebener Wechsel …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rückwechsel — (Retour , Rikors , Gegenwechsel, ricambio etc.), nach Art. 53 der Wechselordnung ein Wechsel, den der Regreßnehmer über den Betrag seiner Forderung (Art. 50, 51) aus einem Wechsel, einschließlich der Mäklergebühren für Negoziierung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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