- Gehorsamsbrief
Gehorsamsbrief, 1) schriftlicher Befehl, worin die Unterthanen zum Gehorsam ermahnt werden; 2) beim Deutschen Reich Mandat der höchsten Reichsgerichte, auf Bitten des Landesherrn, welchem die Unterthanen den Gehorsam versagten, erlassen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.