- Gemessene Frohnen
Gemessene Frohnen u. Gemessene Leistungen, sind solche, bei denen Zeit, Ort, Zahl u. Art der Dienste bestimmt sind; vgl. Frohndienste D) a).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gemessene Frohnen u. Gemessene Leistungen, sind solche, bei denen Zeit, Ort, Zahl u. Art der Dienste bestimmt sind; vgl. Frohndienste D) a).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Frohndienste — (Frohnden, Frohnen), persönliche Dienstleistungen gemeiner Art als Reallasten der Bauergüter (Frohngüter), an den Gerichts od. Gutsherrn (Frohnherrn), entweder ohne allen Lohn, od. gegen verhältnißmäßig nur geringe Vergütung. Die sie Leistenden… … Pierer's Universal-Lexikon
Frohnden — (Frohnen, Robott), persönliche Dienste des Besitzers pflichtiger Grundstücke an den Grund oder Gerichtsherrn. In mancherlei Gestalt als Hand und Spanndienste, Bau , Jagd und Forstfrohnen, gemessene, d.h. nach Zeit, Ort, Zahl u.s.w. genau… … Herders Conversations-Lexikon
Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Ablösung der Grundlasten u. Dienste — Ablösung der Grundlasten u. Dienste, die Verwandlung der Grundlasten, als der Leistung von Diensten u. Naturalleistungen Seitens der Unterthanen an die Grundherren, in Geldzahlung. Die Grundlasten haben ihren Ursprung entweder in dem römischen od … Pierer's Universal-Lexikon