Generalvollmacht

Generalvollmacht

Generalvollmacht, s.u. Vollmacht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Generalvollmacht — Generalvollmacht,die:⇨Vollmacht(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Generalvollmacht — Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalvollmacht — Ge|ne|ral|voll|macht 〈f. 20〉 Vollmacht zum Abschluss sämtl. Geschäfte * * * Ge|ne|ral|voll|macht, die (Rechtsspr., Wirtsch., Politik): unbeschränkte Vollmacht für alle Absprachen, Abschlüsse, Geschäfte, Verträge o. Ä. * * * Generalvollmacht,  … …   Universal-Lexikon

  • Generalvollmacht — zur Vertretung des Vollmachtgebers in allen Geschäften oder in allen Geschäften eines bestimmten größeren Geschäftskreises ermächtigende ⇡ Vollmacht. Gegensatz: ⇡ Spezialvollmacht. Bisweilen synonym für unumschränkte Prokura benutzt. Die… …   Lexikon der Economics

  • Generalvollmacht — Ge|ne|ral|voll|macht die; , en: Vollmacht, die zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, für die eine Vertretung zulässig ist, berechtigt …   Das große Fremdwörterbuch

  • Generalbevollmächtigter — ⇡ Generalvollmacht …   Lexikon der Economics

  • Gen.-Vollm. — Generalvollmacht EN general power [authority], plenary power …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Bevollmächtigter — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …   Deutsch Wikipedia

  • Bevollmächtigung — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …   Deutsch Wikipedia

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