- Gesammtkauf
Gesammtkauf, 1) Kauf, den eine Gesellschaft contrahirt; 2) so v.w. Kauf in Bausch u. Bogen wenn bei mehreren combinirten Gütern od. anderen Dingen nicht jedes für sich in Anschlag gebracht wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gesammtkauf, 1) Kauf, den eine Gesellschaft contrahirt; 2) so v.w. Kauf in Bausch u. Bogen wenn bei mehreren combinirten Gütern od. anderen Dingen nicht jedes für sich in Anschlag gebracht wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gesammtkauf, der — Der Gesammtkauf, oder Sammtkauf, des es, plur. die käufe. 1) Ein Kauf, wo mehrere eine Sache gemeinschaftlich kaufen. 2) Ein Kauf, wo man eine Waare überhaupt, oder im Ganzen kaufet; der Sammkauf, welchen Frisch ohne Noth von dem Sammtkaufe… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart