Gesammtpacht

Gesammtpacht

Gesammtpacht, wenn Mehrere gemeinschaftlich ein Grundstück pachten u. dasselbe gemeinschaftlich bearbeiten u. benutzen, od. es in einzelne Theile theilen, welche von jedem Theilnehmer bes. bearbeitet werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Pacht — (lat. Locatio, Conductio), der wesentlich zweiseitige Vertrag, vermöge dessen der eine Contrahent (Verpachter, Locator) eine bewegliche od. unbewegliche Sache, od. auch beides zugleich, dem andern Contrahenten (Pachter, Conductor) zeitweilig… …   Pierer's Universal-Lexikon

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