- Gesellschafter
Gesellschafter, 1) Mitglied einer Gesellschaft, s.d. 1); 2) Mitglied der Zunft der Meistersänger.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gesellschafter, 1) Mitglied einer Gesellschaft, s.d. 1); 2) Mitglied der Zunft der Meistersänger.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gesellschafter(in) — Gesellschafter(in) … Deutsch Wörterbuch
Gesellschafter — Gesellschafter … Deutsch Wörterbuch
Gesellschafter — ist ein Begriff aus dem Handels und Gesellschaftsrecht und bezeichnet einen Teilhaber bzw. ein Mitglied einer Gesellschaft. Gesellschafter sind danach die Mitglieder einer OHG, KG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) die Mitglieder einer stillen… … Deutsch Wikipedia
Gesellschafter — Gesellschafter, s. Gesellschaft, S. 720, und Handelsgesellschaft … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesellschafter — ↑Kommanditist, ↑Kompagnon, ↑Komplementär … Das große Fremdwörterbuch
Gesellschafter — Ge|sẹll|schaf|ter 〈m. 3〉 1. anregender, unterhaltsamer Mensch, Unterhalter, Begleiter 2. Teilhaber einer Handelsgesellschaft ● er ist ein guter Gesellschafter; stiller Gesellschafter Teilhaber an einem Unternehmen, der selbst keinen Einfluss auf … Universal-Lexikon
Gesellschafter — ↑ Gesellschafterin Mitinhaber, Mitinhaberin, Partner, Partnerin, Teilhaber, Teilhaberin; (schweiz.): Kommanditär, Kommanditärin; (Wirtsch.): Kommanditist, Kommanditistin, Kompagnon, Komplementär, Komplementärin, Sozius, Sozia. * * *… … Das Wörterbuch der Synonyme
Gesellschafter — Ge·sẹll·schaf·ter der; s, ; 1 Ökon; jemand, der mit seinem Kapital an einer ↑Gesellschaft2 (1) beteiligt ist ≈ Teilhaber 2 ein stiller Gesellschafter ein ↑Gesellschafter (1), der am Gewinn beteiligt ist, aber keine Rechte und Pflichten hat ≈… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Gesellschafter — der Gesellschafter, (Mittelstufe) jmd., der Anteile an einem Unternehmen hat Beispiel: Der Gesellschafter wurde einer Unterschlagung angeklagt … Extremes Deutsch
Gesellschafter — 1. Ein guter Gesellschafter macht uns die Meilen (den Weg) kurz. (S. ⇨ Gefährte 4 , 8 , 9fg.) 2. Man muss der Gesellschafter seiner Frau und der Herr seines Pferdes bleiben. 3. Vor bösen Gesellschaftern muss man sich hüten. Die Araber… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon