Gesetzgebende Gewalt

Gesetzgebende Gewalt

Gesetzgebende Gewalt, eine der drei Staatsgewalten; in absoluten Monarchien übt sie der Monarch allein aus; in Constitutionellen Monarchien ist sie zwischen Regierung u. Volksvertretung getheilt; in Republiken ruht sie ausschließlich in der Hand der letzteren.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gesetzgebende Gewalt — (Legislative), die Staatsgewalt in ihrer Betätigung auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Montesquieus Lehre von der Gewalterteilung (séparation constitutionnelle des pouvoirs) nimmt eine Dreiteilung der Staatsgewalt in eine gesetzgebende,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetzgebende Gewalt — Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen, PPP: latum = das Getragene; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen …   Deutsch Wikipedia

  • gesetzgebende Gewalt — Legislation; Legislative; Gesetzgebung; Legislatur * * * gesetzgebende Gewalt,   Legislative, die dem Staat zustehende Befugnis, Gesetze zu erlassen; auch das sie ausübende Staatsorgan (Gewaltenteilung). Im Ständestaat des späten Mittelalters lag …   Universal-Lexikon

  • Gewalt — Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewalt — Stärke; Herrschaft; Macht; Beherrschung; Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Schwung; Karacho (umgangssprachlic …   Universal-Lexikon

  • Gewalt — Ge·wạlt die; , en; 1 nur Sg; Gewalt (gegen jemanden / etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o.Ä., um jemanden zu verletzen oder um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Erste Gewalt — Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen, PPP: latum = das Getragene; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen …   Deutsch Wikipedia

  • Staatliche Gewalt — Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollziehende Gewalt — (Vollzugsgewalt, vollstreckende Gewalt, Exekutive, Exekutivgewalt, lat. Potestas rectoria, franz. Pouvoir exécutif), die Staatsgewalt, soweit sie nicht gesetzgebende Gewalt ist. Gewöhnlich wird der Begriff enger gefaßt, indem man nur einen Teil… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetzgebung — gesetzgebende Gewalt; (Politik): Legislation, Legislative, Legislatur; (Rechtsspr. veraltet): Nomothesie. * * * GesetzgebungLegislative,Legislatur,Legislation,gesetzgebendeGewalt …   Das Wörterbuch der Synonyme

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