Gewährbrief

Gewährbrief

Gewährbrief, 1) Bescheinigung, daß Jemand eine Verpflichtung, für Etwas zu haften, übernommen hat; 2) gerichtliche Urkunde über das Recht, in den Besitz der Güter des Beklagten einzutreten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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