Glaubenseid

Glaubenseid

Glaubenseid, 1) (Juramentum de credulitate), s.u. Eid; 2) (Professio fidei), das Glaubensbekenntniß, welches nach der vom Papst Pius IV, 1564 veröffentlichten Formel, das Tridentinische Glaubensbekenntniß genannt, von Solchen, welche den geistlichen Stand od. ein höheres geistliches Amt untreten, od. einen theologischen Grad, ein kirchliches Lehramt erlangen, endlich auch von Convertiten abgelegt werden muß.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Glaubenseid — Glaubenseid,   katholisches Kirchenrecht: ein eidlich bekräftigtes Glaubensbekenntnis (lateinisch Professio fidei). Der Glaubenseid muss von allen Geistlichen beim Empfang der Diakonenweihe abgelegt und später bei der Übernahme eines wichtigen… …   Universal-Lexikon

  • Glaubenseid — Glaubenseid, im Kirchenrecht (Professio fidei) die durch einen feierlichen Schwur bekräftigte Versicherung, einer bestimmten Religionspartei zugetan zu sein und das übertragene Lehramt nach ihrer Glaubenslehre verwalten zu wollen; insbes. der vom …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Glaubenseid — Glaubenseid, professio fidei, heißt der Religionseid, durch welchen verhütet werden soll, daß die Kirchenbeamten nicht selbst unkirchl. Lehren verbreiten. Er ist mit Ablegung des Glaubensbekenntnisses verbunden, wird von den Seelsorgern dem… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schottland [2] — Schottland (Gesch.). Als die ältesten Bewohner S s werden die Caledonier (Caledones, Caledonii), die Vorfahren der Gaelen, genannt, welche celtischen Ursprungs u. wahrscheinlich die Urbewohner von ganz Britannien waren. Die Caledonier werden als… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Religionseid — Religionseid, soviel wie kirchenrechtlicher Glaubenseid (s. Glaubenseid) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gebhard I. von Waldburg — Gebhard von Waldburg Trauchburg Gebhard Truchsess von Waldburg Trauchburg (* 10. November 1547 in Heiligenberg; † 31. Mai 1601 in Straßburg) war Kurfürst und Erzbischof von Köln (1577–1583). Er trat zum Protestantismus über, heiratete und wollte… …   Deutsch Wikipedia

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kredulität — (lat.), Überzeugung, daher Kredulitätseid, soviel wie Glaubenseid (s. Eid, S. 432); wird aber auch in der Bedeutung von »Leichtgläubigkeit« gebraucht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Papst [1] — Papst (v. griech. pappas, lat. papa, Vater), Titel des Bischofs in Rom als des Oberhauptes der römisch katholischen Kirche (s. Primat). Nach der römisch katholischen Auffassung von Matth. 16,17–19, Luk. 22,31 u. 32, Joh. 21,15–17 hat Christus… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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