- Glücksverträge
Glücksverträge, die von den Contrahenten in voraus bestimmten, aber von einem ungewissen Erfolg[421] abhängig gemachten Ereignisse, welche Rechte u. Verbindlichkeiten für jene erzeugen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Glücksverträge, die von den Contrahenten in voraus bestimmten, aber von einem ungewissen Erfolg[421] abhängig gemachten Ereignisse, welche Rechte u. Verbindlichkeiten für jene erzeugen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Glücksverträge — Glücksverträge, soviel wie aleatorische Verträge (s. Aleatorisch) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Glücksverträge — Glücksverträge, sind Spiel u. Wette … Herders Conversations-Lexikon
Glücksverträge — Glücksverträge, andere Bezeichnung für die aleatorischen Verträge … Universal-Lexikon
Wette — Eine Wette bezeichnet einen Vertrag, durch den zur Bekräftigung bestimmter einander widersprechender Behauptungen ein Gewinn oder Sieg für denjenigen vereinbart wird, dessen Behauptung sich als richtig erweist. Der häufige Fall ist eine… … Deutsch Wikipedia
Рисковые сделки — (Zufallsverträge, Glücksverträge gewagte Geschäfte, contrats aléatoirs) договора, исполнение которых контрагентами, а иногда лишь одним из них, ставится в зависимость от события, о котором совсем неизвестно, случится ли оно или не случится, или… … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Verkürzung über die Hälfte — Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht. Nach heute herrschender Meinung geht die laesio… … Deutsch Wikipedia
Schuldrecht (Österreich) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia