- Graben [2]
Graben, 1) jede künstliche Erdvertiefung, deren Länge beträchtlicher ist, als ihre Breite, besonders um darin Wasser von einem Orte wegzuführen (Wassergraben); führen sie das überflüssige Wasser aus Teichen, Flüssen u. Mühlgraben fort, so heißen sie Adschlagsgraben. Trockene G. werden zwischen einzelnen Grundstücken als Grenzgraben, od. an den Fahrwegen, Straßengraben, angelegt, die theils zur Begrenzung der Straße, theils zum Abfluß des sich auf derselben sammelnden Wassers dienen. Man sucht auch durch Anlegung von G. sumpfige Wiesen trocken zu machen u. das stehende Wasser von feuchten Feldern zu entfernen. Die Auffanggraben, in welchen sich das Wasser sammelt, gehen quer durch das Feld u. haben keinen Fall; aus ihnen wird das Wasser (Abzugsrand, Ableitungsgraben) weggeführt. Damit ein G. die zur Festigkeit nöthige Abdachung habe, muß seine obere Breite um die doppelte Tiefe desselben größer sein, als die Breite der Sohle. Bei Feldern, welche unter der Ackerkrume eine feste thonige Unterlage haben, welche das Schnee- u. Regenwasser nicht einsaugt, werden verdeckte G. angelegt, welche 9–12 Zoll tief u. breit sind, u. mit rauhen Feldsteinen od. Reisholz ausgefüllt, dann mit Stroh u. nach Verhältniß 12–14 Zoll wieder mit Erde bedeckt werden; andere G. sind zum Auffangen der Erde bestimmt. 2) (Kriegsw.). Der G. ist bei jeder Befestigung ein wichtiger Bestandtheil, indem er die Erde zur Anschüttung der Brustwehr gibt u. zugleich als Hindernißmittel dient. Meist entscheiden diese Verhältnisse auch über die Dimensionen (das Profil) des G-s. An jedem Befestigungsgraben gibt es eine innere (Escarpe) u. eine äußere Böschung (Contreescarpe), die horizontale Grundfläche heißt Sohle. Bei Feldwerken hat der G. nur geringe Dimensionen, die Sohle ist meist 1–3 Fuß breit, die obere Breite wenigstens 10 Fuß, damit der G. nicht übersprungen werden kann, die Tiefe des G-s 8–12 Fuß. Die Escarpe erhält meist[522] ganze Anlage, die Contreescarpe wird so steil, wie es die Bodenbeschaffenheit gestattet, angelegt, meist mit halber Anlage. Gewöhnlich bleiben die Böschungen unbekleidet, nur in seltenen Fällen erhält die Contreescarpe Bekleidung u. dann um so steilere Anlage. Der G. der Feldwerke ist meist ein trockener, selten ein nasser, doch findet sich bisweilen in sumpfigem Terrain od. bei Anlage von Brückenköpfen Gelegenheit, den G. mit Wasser zu füllen. Dann erzielt man meist die militärische Wassertiefe von 6 Fuß u. sichert die Böschungen durch Bekleidung mit Faschinen (Rauhwehren) gegen Unterspülung. Die Festungsgraben sind ebenfalls entweder trockene od. nasse, je nach der Beschaffenheit des Terrains. Man unterscheidet den Hauptgraben, welcher unmittelbar vor dem Hauptwall herumläuft, u. den G. der Vorwerke. Der G. vor dem Hauptwall ist 30–60 Schritt, der G. vor dem Ravelin 30–70 Schritt breit. Die Tiefe ist sehr verschieden. Trockene G. macht man in der Regel lieber tief als breit, um das Breschelegen zu erschweren u. die Sturmfreiheit zu erhöhen; nasse G. dagegen werden zur Erschwerung des Übergangs über dieselben lieber breit als tief angelegt. Demgemäß werden nasse G. meist nur 9–12 Fuß, trockene dagegen 20–30 Fuß tief ausgehoben. Bei trockenen G. werden Escarpe u. Contreescarpe fast immer mit Mauerwerk bekleidet (s. Futtermauern), bei nassen G. werden die Böschungen berauhwehrt. Um die Vorzüge nasser u. trockener G. zu vereinen, versieht man dieselben, wenn es möglich ist, mit Wassermanövern, so daß der G. nach Belieben trocken gelegt od. mit Wasser angefüllt werden kann. Bei trockenen G. wird wohl auch auf der Mitte der Sohle noch ein kleiner G. (Cuvette od. Cunette) als Hindernißmittel angelegt, 18–24 Fuß breit u. 6 Fuß tief.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.